Allgemeine Geschäftsbedingungen

Campingplatz Stadt Köln Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung 2022

1. Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und der Campingplatz Stadt Köln, Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR, Weidenweg 35, 51105 Köln.
  • Die vertraglichen Leistungen der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR werden jeweils aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten und der Campingplatzordnung in der jeweils gültigen Fassung bearbeitet.

2. Zustandekommen des Campingvertrages

  • Reservierungen können nur online über das Reservierungsformular vorgenommen werden. Mit der Reservierungsanfrage bietet der Campinggast der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR den Abschluss eines Campingvertrages (Stellplatzmietvertrag) an. Ein Vertragsverhältnis kommt allerdings erst dann zustande, wenn der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR schriftlich ein Reservierungsangebot erstellt hat und der Campinggast eine notwendige Anzahlung geleistet hat.
  • Mit dem von der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR per Email an den Campinggast versandten Reservierungsangebot kommt zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz ein wirksamer Campingvertrag zustande. Die Anzahlung der Stellplatzgebühren in Höhe von 25% ist innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn zu leisten:
    IBAN: DE75370501981935596526, BIC: COLSDE33XXX, unter Angabe der Rechnungsnummer, zu überweisen. Die Restzahlung der Stellplatzgebühren ist am Anreisetag zu leisten. Sollte eine Buchung erst in einer Frist von 7 Tagen vor Anreise erfolgen, so muss die Anzahlung und der Zahlungseingang vor Anreise erfolgt sein.
  • Bei fristlosem Verstreichen der Zahlungsfrist für die Stellplatzmiete wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht, und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
  • Bei verbindlicher Reservierung muss die Anreise am vereinbarten Anreisetag bis spätestens 20 Uhr erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart, verfällt ansonsten bei Nichtanreise bis 20 Uhr die Reservierung.
  • Platzwünsche werden bei der Buchung nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und / oder eine Stellplatznummer besteht nicht. Die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit des jeweiligen Buchungszeitpunktes Plätze zuzuweisen. Sollte ein gemieteter Stellplatz im Buchungszeitraum, gleich aus welchen Gründen, nicht zur Verfügung stehen, sind Ansprüche des Mieters / der Mieterin ausgeschlossen. Die Weitervermietung von angemieteten Stellplätzen ist nicht gestattet.
  • Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR schriftlich bestätigt worden
  • Der reservierte Stell-/Zeltplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise ist der Platz bis 12:00 Uhr in einem sauberen Zustand zu räumen.
  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses, ob durch Ablauf der Mietzeit oder durch Kündigung des Mietverhältnisses, hat der Campinggast den Stellplatz geräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Vom Campinggast vorgenommene Veränderungen, egal ob sie von der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR genehmigt wurden oder nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu veranlassen. Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung trotz Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR nicht nach, ist die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen.

3. Zahlungsbedingungen

  • Die vom Campinggast zu zahlenden Entgelte ergeben sich ausschließlich aus den aufgeführten Kosten aus dem Reservierungsangebot und der jeweils gültigen Preisliste der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR, die auf der Homepage der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR, camping-koeln.de sowie in der Anmeldung eingesehen werden kann. Mit der Buchungsbestätigung und dem Nutzen des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, diese AGB und die Campingplatzordnung, die sich in der Rezeption sowie auf der Homepage der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR befinden. Der Campinggast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen selbstständig zu informieren.
  • Die Zahlung der sonstigen Leistungen ist spätestens am Abreisetag in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte zu leisten.
  • Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender schriftlicher Erklärung gegenüber der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Campingvertrag erfolgt durch schriftliche Erklärung. Im Falle des Rücktritts ist die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR berechtigt, folgende Entschädigungen auf der Grundlage der aktuellen Preisliste zu verlangen:
  • Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Nutzungsentgeltes;
  • Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Nutzungsentgeltes;
  • Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Nutzungsentgeltes.

Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. Stornierungen, die länger als 45 Tage vor dem Anreisedatum liegen, sind kostenlos.

  • Bei späterem Rücktritt oder vorzeitiger Abreise ist der Campinggast zur Bezahlung der Stellplatzmiete für alle gebuchten Stellplätze, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, in voller Höhe verpflichtet. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
  • Dem Campinggast wird dringend der Abschluss einer privaten Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung empfohlen.

4. Mietbedingungen

  • Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet oder eines Erwachsenen, dem von dem/der/den Erziehungsberechtigten die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Die schriftliche Einverständniserklärung ist einschließlich einer Kopie des Personalausweises von dem/der/den Erziehungsberechtigten des Jugendlichen bei der Anmeldung am Campingplatz unaufgefordert vorzulegen.
  • Der Stellplatz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet haben. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen. Besucher des Mieters / der Mieterin müssen vor Betreten des Campingplatzes angemeldet werden.
  • Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Stellplatzes sowie des Campingplatzes im Allgemeinen, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast erkennt für sich und die von ihm angemeldeten Personen die Campingplatzordnung der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR an.
  • Treten Mängel oder Defekte auf, verpflichtet sich der Campinggast, die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5. Nutzungsbedingungen

  • Eine Nutzung der Abstellplätze und der dort aufgestellten Wohnwagen, Reisemobile und Zelte zu längerfristigen Wohnzwecken ist – ohne besondere Absprache – nicht zulässig.
  • Betreibt der Campinggast in seinem Wohnwagen/Wohnmobil eine Gasanlage, ist vor Mietbeginn eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und/oder Zelten Vorzelten vorzulegen. Ebenso ist der Campinggast auf seine Kosten für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Gasüberprüfung verantwortlich (G 607 Prüfrichtlinie Deutschland). Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen, um andere Campinggäste nicht zu gefährden.
  • Der Campinggast verpflichtet sich, den gemieteten Stellplatz einschließlich des dort abgestellten Wohnwagens oder Wohnmobils stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu halten.
  • Ein Abstellen von Pkw ist nur auf den dafür von der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR zugewiesenen Plätzen zulässig. Pkw und andere Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf eventuell unbelegten Stellplätzen abgestellt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung des Personals der Rezeption vom Campingplatz und müssen angemeldet werden.
  • Jede Gebrauchsüberlassung an Dritte, insbesondere die Vermietung oder Weiterverpachtung überlassener Flächen oder privater Camping- und Erholungs- einrichtungen (Zelte, Wohnwagen ) ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Campingplatzbetreibers.
  • Es stehen begrenzt Parkplätze direkt auf dem Campingplatz zur Verfügung. Für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernimmt die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR keine Haftung.

6. Stromversorgung

  • Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Mieter / Mieterinnen, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten. Als Stromanschluss gilt eine Steckdose. Die Stromübergabe erfolgt am Stromkasten.

7. W-LAN / Internetversorgung

  • Zur Internetnutzung über W-LAN hat die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR für das Campingplatzgelände mit der Telekom Deutschland GmbH, 53171 Bonn, einen Versorgungsvertrag abgeschlossen.
  • Die auf dem Gelände vom Campingplatz aufgestellten technischen Anlagen zur Internetversorgung dürfen weder betreten, noch eigenmächtig verändert werden.
  • Aus technischen Gründen kann keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit garantiert werden, da diese auch von der Anzahl der Nutzer des jeweiligen HotSpots abhängig ist.
  • Die drahtlose Verbindung zwischen dem HotSpot und dem Endgerät des Campinggastes erfolgt unverschlüsselt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen sich Zugriff auf die übertragenden Daten verschaffen. Der Kunde ist selbst für eine Verschlüsselung der Daten zuständig.
  • Es erfolgt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung des HotSpot entstehen können. Der Campinggast ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung etc. verantwortlich.
  • Der Campinggast ist für die Inhalte, die er über den HotSpot aus dem Internet abruft oder bereitstellt, selbst verantwortlich. Eine inhaltliche Überprüfung durch den Anbieter oder der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR erfolgt nicht.
  • Die missbräuchliche Nutzung des HotSpots ist untersagt, insbesondere
    • die Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten,
    • die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken,
    • der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze,
    • der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spamming),
    • Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des HotSpot-Server, des Hot-Spot-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können.

Bei schuldhafter Verletzung haftet der Campinggast auf Schadenersatz.

8. Umwelt und Naturschutz

  • Bei dem Campingplatz der Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR handelt es sich um einen Campingplatz, der in einem Naturschutzgebiet liegt. Aus diesem Grund ist jeglicher Eingriff in die natürliche Beschaffenheit des Campingplatzes strengstens verboten. Weder dürfen Bauten jeglicher Art erstellt, noch Bodenkorrekturen vorgenommen, Pflanzen beschnitten oder ausgegraben, Bäume, Äste oder Sträucher abgeschnitten oder gekürzt werden etc. Absperrungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
  • Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände verboten. Das Grillen ohne offenes Feuer ist auf dem Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR grundsätzlich erlaubt. Weiteres regelt die Campingplatzordnung.

9. Weisungsbefugnis

  • Der Campingplatzbetreiber hat das Hausrecht. Weiteres regelt die Campingplatzordnung.

10. Beendigung des Campingvertrages

  • Die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn der jeweilige Stellplatz nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt (insbesondere aufgrund von Hochwasser) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. In diesem Fall werden dem Campinggast gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Campinggastes darüber hinaus sind jedoch ausgeschlossen.
  • Die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen den Campingvertrag oder die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, wiederholte Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Ersatzansprüche des Campinggastes sind in dem Fall ausgeschlossen.
  • Hat die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR den Vertrag gegenüber dem Campinggast fristlos gekündigt, hat der Campinggast den die angemieteten Stellplätze selbst und ebenso den Campingplatz an sich unverzüglich zu verlassen.

11. Haftung des Campinggastes, seiner Begleiter sowie seiner Besucher

  • Der Campinggast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den angemieteten Stellplatz sowie alle Gebäude, Einrichtungen, Inventar der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes ist der Campinggast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, seinen Besuchern etc. verursacht worden sind. Die durch den Campinggast verursachten Schäden sind unverzüglich an der Rezeption zu melden.
  • Leistet der Campinggast Schadenersatz, so ist die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR verpflichtet, dem Campinggast etwaige Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.

12. Haftungsbeschränkung der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR

  • Die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des gesamten Campingplatzes entstehen. Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind deshalb grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR haftet nur für Schäden, die im Rahmen einer Pflichtverletzung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR.
  • Insbesondere haftet die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Gas- und/oder Internetversorgung entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte.
  • Ferner haftet die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen.
  • Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht, sofern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet werden.
  • Das Baden im Rhein ist nicht erlaubt und geschieht – sofern dies doch erfolgt – auf eigene Gefahr. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden, ob Personen- oder Sachschäden jedweder Art, ist ausgeschlossen.
  • Die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR weist im Rahmen der Haftung ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur und Umwelt herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste, etwa durch Äste, Insekten, sonstige wildlebende Tiere, Witterungsbedingungen auftreten können. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden sowie durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

13. Datenschutz

  • Der Campinggast ist damit einverstanden, dass die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR sämtliche Angaben zum Vertragsverhältnis sowie die Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichern und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abrechnung verwenden darf. Eine Mitteilung der gespeicherten Daten an außenstehende Dritte erfolgt nicht.

14. Fotoaufnahmen

  • In unregelmäßigen Abständen werden auf dem Campingplatz Foto- und Filmarbeiten durchgeführt. Sobald dies der Fall sein sollte, werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung oder ggf. Ablehnung schriftlich zu dokumentieren.

15. Zusätzliche Hinweise

  • Änderungen und Ergänzungen der mit der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Zwischen dem Campinggast und der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Köln. Der Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch die Bezahlung der Nutzungsentgelte diese AGB einschließlich der Platzordnung an.
  • Eine Aufrechnung von Forderungen des Campinggastes ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird.
  • Ergänzend gilt die gültige Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze des Landes Nordrhein-Westfalen, die jederzeit in der Rezeption eingesehen werden kann.

16. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter httpsp://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
  • Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR nicht verpflichtet.

17. Änderungen der Homepage- und Prospektinformationen

  • Alleine die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Die Informationen und Preise in Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (z.B. bei der Energieversorgung, Anhebung der Mineralölsteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer oder bei sonstigen Steuern und Abgaben etc.) möglich sind.

18. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, die der Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  • Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Köln, im Dezember 2020

Campingplatz Stadt Köln Michael Brinkmann und Thomas Schröder GbR